AGB - allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Inhalt verantwortlich:

Daniel Tremel Fotografie
Daniel Tremel
Anningerstraße 6/3/10
2351 Wiener Neudorf, Österreich

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Telefon: +43 650 9315900
Mail: fotografie@danieltremel.at

I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern dem Fotografen ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.

1.2. Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen un-wirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4. Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.

2. Arbeitsprodukt

2.1 Alle Fotos werden in digitalem Format aufgenommen. Die digitalen Fotos werden spätestens 5 Wochen nach dem Aufnahmedatum in einer privaten Online-Galerie zum Download zur Verfügung gestellt. Die Fotos werden als hochauflösende JPEG-Dateien in einer Online-Galerie zur Verfügung gestellt. RAW-Dateien werden nicht zur Verfügung gestellt.

3. Umdisponierung

3.1 – Für den Fall, dass der Kunde aufgrund von Krankheit, einem Notfall, höherer Gewalt oder anderen Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, um eine Verschiebung des Termins bittet, wird der Vorschuss auf einen verschobenen Termin angerechnet, vorausgesetzt, dass die Benachrichtigung mindestens 14 Tage vor dem geplanten FOTOSHOOT erfolgt (oder eine angemessene Benachrichtigung im Falle eines Notfalls).
 

3.2 – Die Bitte des Kunden um eine Verschiebung des Termins aus einem anderen Grund als dem unter Punkt 3.1 genannten liegt im Ermessen des FOTOGRAFEN.
 

3.3 – Der Fotograf ist berechtigt, alle unter diesem Vertrag gezahlten Beträge bis zum verschobenen FOTOSHOOT einzubehalten.

4. Entschädigung

4.1 – Der FOTOGRAF ist nicht verantwortlich für eine beeinträchtigte Aufnahme aufgrund von Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des FOTOGRAFEN liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf aufdringliche Gäste, Verspätungen des KUNDEN oder der Gäste, Wetterbedingungen, Komplikationen im Zeitplan, falsche Adressen, die dem FOTOGRAFEN mitgeteilt wurden, Einschränkungen der Location. 

4.2 – Die KUNDEN sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des FOTOGRAFEN unterliegen. Den KUNDEN ist der Stil des FOTOGRAFEN bekannt und die KUNDEN verzichten ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des vom Auftragsnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel. Nachträgliche Änderungswünsche der KUNDEN bedürfen einer eigenen Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Der FOTOGRAF kann nicht garantieren, dass alle bei der Feier anwesenden Personen auch tatsächlich fotografiert werden. Der FOTOGRAF ist stets bemüht, dieses Ziel zu erreichen, falls dies von Seiten der KUNDEN tatsächlich gewünscht ist. Aus allenfalls fehlenden Aufnahmen von bestimmten Personen kann allerdings kein Mangel abgeleitet werden. Spezifische Bilder oder Szenen kann der FOTOGRAF nicht garantieren, sodass für den Fall, dass bestimmte Sequenzen ausdrücklich gewünscht sind, dies  konkret mit dem FOTOGRAFEN abzusprechen und gesondert zu vereinbaren ist. Die KUNDEN haben dafür zu sorgen, dass die Hochzeitsgesellschaft, der anwesende Pfarrer/Trauredner sowie die Dekoration so platziert sind, dass keine Sichtbeschränkung für den FOTOGRAFEN gegeben ist.  

4.3 – Wenn der FOTOGRAF aufgrund von Krankheit, Notfall, Feuer, Unfall, Streik, unsicherer Umgebung,  höherer Gewalt oder anderen Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht in der Lage ist, die Leistungen aus diesem Vertrag zu erbringen: Der FOTOGRAF wird sich in angemessener Weise bemühen, einen Ersatzfotografen zu organisieren, der bereit ist, die Leistungen aus diesem Vertrag zu dem in diesem Vertrag vereinbarten Preis zu erbringen, wenn der FOTOGRAF seine Leistungen nicht erbringen kann; Der FOTOGRAF wird alle vom KUNDEN an den FOTOGRAFEN geleisteten Zahlungen in vollem Umfang zurückerstatten, wenn kein Ersatzfotograf gefunden werden kann; Übersteigt das vom Ersatzfotografen zu berechnende Honorar das vom KUNDEN nach diesem Vertrag zu zahlende Honorar, hat der KUNDE das Recht zu wählen: den Ersatzfotografen zu beauftragen (in diesem Fall haftet der KUNDE für alle zusätzlichen Honorare, die der Ersatzfotograf berechnet); oder vom FOTOGRAFEN die vollständige Rückzahlung aller Zahlungen gemäß Absatz 2 zu verlangen. 

4.4 – Der FOTOGRAF behält sich das Recht vor, im Falle der Nichterbringung der Leistung wie oben beschrieben einen anderen Fotografen als Ersatz einzusetzen. Die Auswahl des Ersatzfotografen liegt im Ermessen des FOTOGRAFEN und stellt keinen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar. Der FOTOGRAF garantiert, dass der Ersatzfotograf von vergleichbarer Qualität und Professionalität ist. 

4.5 – Wenn der FOTOGRAF aufgrund von technischen Störungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kamera und Verarbeitung, nicht in der Lage ist, das Bildmaterial zu liefern, oder es anderweitig ohne Verschulden des FOTOGRAFEN verloren geht oder beschädigt wird, haftet der FOTOGRAF nicht für Folgeschäden, die sich aus der Nichtlieferung ergeben, und die Haftung des FOTOGRAFEN gegenüber dem KUNDEN beschränkt sich auf die Rückzahlung von Beträgen, die er im Rahmen dieses Vertrags an den FOTOGRAFEN gezahlt hat. 

4.6 – Der KUNDE versteht und stimmt zu, dass der FOTOGRAF nicht verpflichtet ist, Kopien der Fotos aus diesem FOTOSHOOT 365 Tage nach der Lieferung der Online-Galerie an den KUNDEN aufzubewahren.  Der KUNDE hat 30 Tage nach Auslieferung der Galerie Zeit, den FOTOGRAFEN auf Fragen, Unstimmigkeiten, technische Probleme oder sonstige Beschwerden in Bezug auf die Fotos, deren Qualität und Inhalt oder in Bezug auf die Fotosession aufmerksam zu machen. Nach Ablauf dieser 30-tägigen Frist haftet der FOTOGRAF gegenüber dem Kunden nicht mehr für Korrekturen, Rückerstattungen oder Nachbearbeitungen. Nachbearbeitungen nach dieser Frist können vom FOTOGRAFEN auf Wunsch des KUNDEN vorgenommen werden, jedoch wird der Stundensatz von €100 pro Stunde für Retuschen in Rechnung gestellt, wobei ein Minimum von einer Stunde erforderlich ist.

4.7 – Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, den FOTOGRAFEN schadlos zu halten und für alle persönlichen Schäden zu entschädigen, die während des Fotoshootings und der unmittelbaren Umgebung des Fotoshootings entstehen.
 

4.8 – Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, den FOTOGRAFEN von allen Verlusten und Ansprüchen, Verfahren, Schadensersatzklagen, Entschädigungen, Ausgaben, Verlusten, Prozesskosten (auf Entschädigungsbasis), Beiträgen, Entschädigungen oder anderen rechtlichen, billigen oder gesetzlichen Rechtsmitteln, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, freizustellen und schadlos zu halten.
 

4.9 – Der FOTOGRAF behält sich das Recht vor, das dem Kunden überlassene Bildmaterial nach eigenem Ermessen auszuwählen.
 

4.10 – Die endgültige Nachbearbeitung und die Bearbeitungsstile, Effekte und das Gesamtbild der Bilder liegen im Ermessen des FOTOGRAFEN.
 

4.11 – Der FOTOGRAF behält sich das Recht vor, das FOTOSHOOTING zu beenden und den Ort des FOTOSHOOTs zu verlassen, wenn der Fotograf unangemessenes, bedrohliches, feindseliges oder beleidigendes Verhalten von irgendjemandem beim FOTOSHOOT erlebt; oder wenn die Sicherheit des FOTOGRAFEN in Frage gestellt ist. Verlässt der FOTOGRAF den FOTOSHOOT in Übereinstimmung mit dieser Klausel, ist der FOTOGRAF nicht verpflichtet, dem KUNDEN einen Betrag zurückzuerstatten, aber er ist verpflichtet, dem KUNDEN die vom FOTOGRAFEN aufgenommenen Fotos zur Verfügung zu stellen, die vor dem Verlassen des FOTOSHOOTs aufgenommen wurden.
 

4.12 Überstunden Zusätzliche ungeplante und/oder nicht vertraglich vereinbarte Dienstleistungen (wie z.B. eine Verlängerung der Zeit am Tag der Hochzeit, Dienstleistungen außerhalb des Vertragsumfangs, usw.) gelten als Überstunden und werden nach vorheriger Benachrichtigung und Zustimmung zum Stundensatz von €300 in Rechnung gestellt.

5. Erlaubnisse und Genehmigungen

5.1 Der KUNDE wird alle Genehmigungen einholen, die für den FOTOGRAFEN notwendig sind, um beim FOTOSHOOT zu fotografieren. Der FOTOGRAF ist nicht verpflichtet, Genehmigungen von Empfangszentren, Kirchen, Gebäuden, Grundstücken, Nationalparks oder anderen Orten einzuholen. 
 

5.2 Der KUNDE versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass ein Versäumnis, diese Genehmigungen einzuholen, das zu Geldstrafen für den FOTOGRAFEN führt oder den FOTOGRAFEN daran hindert, den FOTOSHOOT zu fotografieren, nicht die Schuld, Haftung oder Verantwortung des FOTOGRAFEN ist und der KUNDE erklärt sich damit einverstanden: dem FOTOGRAFEN einen Betrag zu zahlen, der dem Bußgeld entspricht, das dem FOTOGRAFEN aufgrund des Versäumnisses des KUNDEN, eine erforderliche Genehmigung einzuholen, auferlegt wird; und keine Ansprüche zu stellen (einschließlich eines Anspruchs auf Rückzahlung von Geldern, die im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlt wurden), die sich aus dem Versäumnis des KUNDEN, eine erforderliche Genehmigung einzuholen, ergeben oder damit verbunden sind.

6. Copyright und Model Release

6.1 Der FOTOGRAF hat das Urheberrecht an allen erstellten Bildern und das ausschließliche Recht, Reproduktionen anzufertigen, insbesondere für Marketingmaterialien, Portfolioeinträge, Produktmuster, redaktionelle Beiträge und Verwendung oder für die Darstellung auf der Website und/oder im Studio des FOTOGRAFEN. Der KUNDE entbindet den FOTOGRAF von allen Ansprüchen und der Haftung in Bezug auf die Bilder und jede Nutzung durch den FOTOGRAF, die mit dieser Vereinbarung übereinstimmt.

6.2 Wenn der FOTOGRAF die Bilder anderweitig kommerziell nutzen möchte, um die kommerziellen Interessen eines anderen Unternehmens als das eigene Unternehmen zu fördern, darf der FOTOGRAF dies nicht tun, ohne vorher die schriftliche Genehmigung des KUNDEN einzuholen.

7. Nutzungsrechte

7.1 Der Fotograf räumt dem Kunden eine einfache Nutzungsbewilligung zur Verwendung und Veröffentlichung der Fotos zum nicht-kommerziellen Gebrauch ein. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und von einer schriftlichen Zustimmung des FOTOGRAFEN abhängig. Die Nutzungsbewilligung geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den KUNDEN über. Bei allfälliger Veröffentlichung der Fotos im Rahmen der eingeräumten Nutzungsbewilligung durch den FOTOGRAFEN hat dieser den Copyright-Vermerk des FOTOGRAFEN in ausreichender Verbindung zu den veröffentlichten Lichtbildern anzubringen.
 

7.2 Als Gegenleistung für die Zahlung der unter diesem Vertrag fälligen Beträge gewährt der FOTOGRAF dem KUNDEN eine unbefristete, nicht-exklusive Lizenz, Bilder, die von der Fotogalerie heruntergeladen oder vom FOTOGRAFEN geliefert wurden, wie folgt zu drucken oder zu reproduzieren:

    • I. Der KUNDE darf die vom FOTOGRAFEN gelieferten Web- oder hochauflösenden Fotos auf seinen persönlichen und geschäftlichen Social-Media-Accounts teilen, vorausgesetzt, dass der KUNDE in jedem solchen Posting den FOTOGRAFEN nennen/markieren muss.
    • II. Diese Lizenz erlaubt es dem KUNDEN nicht, Screenshots von Bildern schlechter Qualität anzufertigen, Fotos in irgendeiner Weise zu bearbeiten oder zu verändern oder andere Handlungen vorzunehmen, die die Urheberrechte des FOTOGRAFEN verletzen würden.
    • III. Der KUNDE darf vom FOTOGRAFEN gelieferte oder aus der Fotogalerie heruntergeladene Web- oder hochauflösende Fotos für seinen persönlichen Gebrauch ausdrucken und:
      • a. darf die gedruckten Fotos nicht verkaufen, lizenzieren, unterlizenzieren, übertragen oder anderweitig verbreiten;
      • b. darf die ausgedruckten Fotos nicht für Werbung oder kommerzielle Zwecke verwenden; und
      • c. dürfen die Fotos nicht zu einem Wettbewerb einreichen oder daran teilnehmen.
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